Geschichte des Einwegpfandes
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Mit dem 1. Januar 2003 wurde die Pfandpflicht für alle Einwegverpackungen von Getränken, welche traditionell in Mehrwegflaschen angeboten wurden, eingeführt. Notwendig wurde dieser Schritt, laut damaligen Umweltminister Jürgen Trittin, nachdem der Marktanteil der Mehrwegverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war. Im Volksmund wird das Einwegpfand auch als Dosenpfand bezeichnet. Dieser wird auf alle Einwegverpackungen wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen erhoben. |
Der einheitliche Pfandwert von 0,25 EUR für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern gilt seit dem 29. Mai 2005. Seit dem 1. Mai 2006 sind alle Verpackungen für Bier, Biermixgetränke, Mineral- und Tafelwasser, Erfrischungsgetränken - auch für Eistee und Alcopops pfandpflichtig. Seit dem 1. April 2009 sind auch diätetische Getränke zu bepfanden. Ausnahmen gibt es lediglich für Säfte, Wein, Spirituosen und Milch. Außerdem sind Getränke in Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeuteln oder Folien-Standbeuteln pfandfrei.
| Bis zum 30. April 2006 gab verschiedene Pfandsystem - wie das "Bon- oder Pfandmarkensystem", das in Tankstellen übliche P-System oder die Insellösung vieler großer Handelskonzernen. Seit dem 1. Mai 2009 gibt es eine Rücknahmepflicht für Einwegverpackungen nach Materialart - und damit ein einheitliches Pfandsystem. |
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Einwegpfandverpackungen erkennt man anhand zweier Sicherheitsmerkmale: das DGP-Logo mit Sicherheitsfarbe und die EAN-Nummer.
Einwegpfandlösungen europäischer Länder
In den meisten europäischen Ländern wurden keine Regelung für das Bepfanden von Einwegverpackungen getroffen. Die skandinavischen Länder haben dagegen schon seit längerem Regelungen für den Verkauf von Einwegverpackungen getroffen:
In den meisten europäischen Ländern wurden keine Regelung für das Bepfanden von Einwegverpackungen getroffen. Die skandinavischen Länder haben dagegen schon seit längerem Regelungen für den Verkauf von Einwegverpackungen getroffen: